Möllemann-Conspiracy-Days (VI): Schadensbegrenzung

Was macht man, wenn man sich für eine Version entschieden hat (hier: ‚Selbstmord‘) bis dahin aber schon widersprüchliche Aussagen geleaked sind? Richtig: Schadensbegrenzung. Ein Beispiel: Es ist üblich, sich unter Kollegen vor dem Fallschirm-Absprung noch einmal gegenseitig zu checken. Im ARD-Brennpunkt des Todestages versichert dann auch einer der Kollegen, dies getan zu haben. Und das Cypres von Möllemann sei beim Sprung an gewesen. Gleich am nächsten Tag aber erfahren wir in der Tagesschau: ‚Möllemann war als letzter einer Gruppe von zehn Fallschirmspringern in einer Höhe von 4000 Metern abgesprungen.‘ Hoppla, jetzt plötzlich springt er als Letzter. Wie konnte der Kollege dann behaupten, beim Sprung sei das Gerät ganz sicher angewesen. Demnach wäre Möllemann mindestens als Vorletzter gesprungen. Forscht man weiter nach beginnt das völlige Durcheinander: Laut Staatsanwaltschaft war Möllemann sogar Viertletzter. Die Sicherheitstagung 2003 hingegen spricht wiederum doch von ‚Letzter Solo-Springer‘. Das widerspricht einem Dokumentarfilm, bei dem Möllemann wieder als Vorletzter sprang – und der Springer nach ihm ebenfalls ein Solo-Springer war. Wenn die Staatsanwaltschaft also davon ausgeht, Möllemann sei Vierletzter (oder zumindest sicherlich nicht Letzter) gewesen – dann würde ich mir erst mal zwei folgende Thesen aufstellen: 1. Jemand nach Möllemann hat heimlich das Cypres nach dem Gegencheck deaktviert. In dem Fall: Wer sprang nach Möllemann? 2. Wenn Möllemann das Cypres wirklich bereits vor Schnallung des Schirms deaktiviert hat, dann sollte man die nachfolgenden Springer (die ja angeblich alles gecheckt haben) zumindest wegen Fahrlässigkeit mal näher ausfragen. Leider ist meines Wissens nichts dergleichen passiert. Im Gegenteil: Der Fall wurde durch die Staatsanwälte nur so durchgereicht. Meines Wissens nach war die Akte mindestens bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Essen. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden sind. Das heißt: Sie können jederzeit wieder vom Fall abgezogen werden (z.B. durch, hm, den Geheimdienst?). Bei Interesse verweise ich noch einmal gerne auf den Fall Uwe Barschel des sehr deutlich zeigt, wie schnell man sich das gewünschte, ‚offizielle‘ Ergebnis scheinbar durch die Wahl des richtigen Staatsanwalts einholen kann – und wie unterschiedlich die Aussagen dann zwischen den Staatsanwaltschaften unter der Hand wirklich sind. Aber zurück zum angeblich letzten Springer: Wir wären also schon ein deutliches Stück weiter, wenn wir wissen würden, ob Möllemann wirklich als letzter sprang. Hilfe dazu naht, denn die Staatsanwaltschaft ist bereits seit dem Todestag im Besitz eines Videos, das Springerkollegen aufgenommen haben. Es hätte nie veröffentlicht werden sollen – und doch ist es irgendwann, irgendwo durchgerutscht. Der Basti hat’s. Morgen mehr dazu.

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