Möllemann-Conspiracy-Days (II): Der Ärger mit dem Cypres

Würde eine Person, die von einem Flugzeug aus in den Tod stürzen will einen Fallschirm öffnen? Nein, wieso denn? – würde man wohl antworten. Jürgen W. Möllemann hat das am 5. Juni aber getan. Ja, tatsächlich: Er sprang aus dem Flugzeug und hat ganz regulär den Fallschirm geöffnet – und zwar bei 1500 Metern. Doch bei 600 Metern passierte etwas Merkwürdiges: Möllemann löste sein Trennkissen und wirft damit den Hauptschirm ab. Möllemann geht in den freien Fall über. Seinen Reserverschirm zieht er nicht. Er stürzt tödlich zu Boden. Ein merkwürdiger Selbstmord ist das – aber möglich: Vielleicht will Möllemann ja noch einmal kurz die schöne Aussicht genießen. Oder vielleicht ist es eine Reflexhandlung während des Fluges. Überhaupt: Das wäre eine plausible Erklärung, nicht wahr? Wenn, tja wenn… … da diese blöde Sicherheitsautomatik namens Cypres nicht wäre. Dabei handelt es sich um einen kleinen Computer auf dem Rücken des Springers, welcher die Distanz zum Boden misst – und im Zweifelsfall rechtzeitig den Reserveschirm automatisch löst. Das heißt: Auch wenn Möllemann das Trennkissen zieht und den Reserverschirm bewusst nicht öffnet, um Selbstmord zu begehen – dann muss er immer noch das Cypres eliminieren. Doof nur – denn genau das befindet sich auf dem Rücken – und ist während des Fluges nicht zugreifbar.

Was sagt uns das? 1. Theorie – Selbstmord: Möllemann selbst muss das Cypres ausgeschalten haben. Vor dem Flug. 2. Theorie – Unfall: Das Cypres hatte einen technischen Defekt. Diese Vermutung ist ziemlich gewagt, denn in dem Fall hätte nicht nur das Cypres einen Defekt haben müssen, sondern auch das Trennkissen respektive der Hauptschirm und der Reserveschirm. Stochastiker dürfen sich gerne schon mal mit den Ausfallwahrscheinlichkeiten jedes einzelnen Systems beschäftigen – ich werde aber zu diesem Punkt noch einige direkte Aussagen liefern. 3. Basti-Theorie (die niemanden interessiert) – Mord: Wie Theorie 2. Nur wären es dann keine zufälligen Ausfälle, sondern jeweils vorweg geplante Defekte. Diesen Fall schließt die Staatsanwaltschaft jedoch umgehend aus. Betrachten wir uns morgen die Faktenlage dazu etwas näher!

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