Warum der Bundesanwalt gar nicht frei ermitteln kann

Jetzt also doch: Bundesanwalt Range ermittelt im NSA-Skandal. Vor kurzem hieß es noch, dass es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass uns die NASA (!!) systematisch (hust) abhöre. Irgendjemand hat ihm jetzt gesteckt, dass da ein Buchstabe zu viel drin ist.

Und jetzt hört euch an, wie der Chefermittler den Skandal jetzt nennt (erste 10 Sekunden). Sagt mal, das ist doch mittlerweile echt Absicht, auf keinen Fall den Namen NSA in den Mund zu nehmen, oder?

So oder so: Die Wahrscheinlichkeit, dass da irgendwas aufgedeckt wird, geht für mich gegen Null. Warum? Mir geht es dabei gar nicht um Mauscheleien hinter den Kulissen. So wie ich das verstehe, kann es schon rechtlich so weit gar nicht kommen. Das zumindest sieht auch Prof. Dr. Josef Foschepoth so, der durchaus ein gewisses wissenschaftliches Kaliber ist, und sich über Jahre mit dem deutschen Überwachungswesen befasst hat. Seine Vorträge sind nahezu alle hörenswert, aber was die aktuelle bundesanwaltliche Ermittlung betrifft, trifft für mich unter anderem allein schon diese Erkenntnis eigentlich den Nagel auf den Kopf.

Hier spricht Foschepoth über den Artikel 38 aus dem Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut, Zitat aus dem Vortrag:

„Dieser Artikel 38 verpflichtet bis heute uns zur Gleichbehandlung alliierter und deutscher Amtsgeheimnisse und zur strikter Geheimhaltung dieser. Droht also ein derartiges Geheimnis etwa in einem Gerichtsverfahren bekannt zu werden ist der amerikanische Geheimdienst bis heute befugt unmittelbar auf die deutsche Justiz einzuwirken. Erhebt z.B. die NSA Einwände, so trifft dann -so steht es in dem Artikel drin, ich zitiere- das Gericht oder die Behörde alle in ihrer Macht stehende Maßnahmen um die Preisgabe dieses Amtsgeheimnisses zu verhindern.“

Dieses Zitat von Foschepoth ist in diesem Vortrag zu hören – ab Minute 19:30. (Teil 1 ist ebenfalls sehenswert.)

Da der Generalbundesanwalt als weisungsgebundener Beamter nicht gegen diese politischen Interessen arbeiten darf, dürfte es der NSA leicht fallen, bei Bedarf von sich aus Druck auszuüben, damit Snowden nicht aussagt – selbst wenn er und ganz Deutschland es wollte. Und dabei ist das alles sogar vertraglich so geregelt – es braucht noch nicht mal eines Coup oder eines Gespräch unter vier Augen! Wozu also die ganze Debatte, wenn es eh schwarz auf weiß fest steht, dass Deutschland hier die Hände gebunden sind? Das zumindest dürfte der Fall sein, wenn man Foschepoth Glauben schenkt und eigentlich sieht die Sache doch ziemlich eindeutig aus.

Gerade die Betonung des Generalbundesanwaltes, dass ausländische geheimdienstliche Agenten-Tätigkeiten auf deutschem Boden strafbar sei, auch bei befreundeten Diensten, wirkt damit umso ironischer. Wieso fragt von den Journalisten mal niemanden nach den eigentlichen ausgehandelten Verträgen? Liegt Foschepoth mit seiner Forschung falsch (unwahrscheinlich) oder haben sie wirklich nur ein Bauernopfer vorgeschickt, der wirklich keine Ahnung hat, dass andere die Fäden in der Hand haben (sehr wahrscheinlich)? Was für eine Charade. Wie peinlich. Wie undemokratisch.

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